ADB:Wilhelm (Herzog von Nassau)

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Artikel „Wilhelm, Herzog von Nassau“ von Richard Kolb in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 136–139, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_(Herzog_von_Nassau)&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 13:44 Uhr UTC)
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Wilhelm (August Heinrich Belgicus), Herzog von Nassau, wurde als ältester Sohn des Fürsten Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg am 14. Juni 1792 zu Kirchheim i/Pfalz geboren und infolge des Vordringens der französischen Revolutionsheere zunächst nach Weilburg, später nach Baireuth gebracht, wohin sich die fürstliche Familie zurückgezogen hatte. Hier erhielt Erbprinz W. seine erste Erziehung durch seinen Gouverneur Frhrn. Friedrich v. Dungern und seit 1798 Unterricht durch Privatlehrer, woran sich seit der Rückkehr 1801 nach Weilburg der Lehrcursus des dortigen Gymnasiums anschloß. Im J. 1808 bezog der Erbprinz die Universität Heidelberg, hörte während vier Semester Collegien bei Creuzer, Wilken, Zachariae, Klüber, Reinhard und Anderen und unternahm sodann größere Reisen an die deutschen Höfe und in die Schweiz. Am 24. Juni 1813 zu Hildburghausen mit der Prinzessin Louise von Sachsen-Hildburghausen vermählt, nahm Erbprinz W. an dem Feldzuge 1815 in den [137] Niederlanden theil, wohnte dem Treffen bei Quatrebas bei und wurde in der Schlacht bei Waterloo leicht verwundet. Durch den infolge eines Sturzes am 8. Januar 1816 plötzlich erfolgten Tod seines Vaters wurde der Prinz früher als vorauszusehen zur Regierung des Fürstenthums N.-Weilburg berufen; am 23. März desselben Jahres starb auch der greise Herzog Friedrich August von Nassau-Usingen ohne Söhne zu hinterlassen und fand nun die Vereinigung beider Territorien als souveränes Herzogthum Nassau statt. Zunächst erwuchs dem jungen Herzog die schwere und verantwortungsvolle Pflicht, für den aus den verschiedensten Landestheilen zusammengekommenen Staat, einheitliche grundlegende Gesetze zu schaffen, welche, ohne berechtigte Interessen zu schädigen, das sichere Fundament des neuen Staatsgebäudes bilden konnten. Ein erleuchteter Geist, hohe Begabung und eiserne Energie waren nothwendig, um die richtigen Wege aufzufinden, die zahlreichen Hindernisse zu beseitigen und ohne Härte Neues an die Stelle des liebgewordenen Alten zu setzen. Unter der Mitwirkung hervorragend tüchtiger Männer, wie des Staatsministers Frhr. Ernst v. Marschall, des Regierungspräsidenten K. F. Ibell und anderer, schuf der Herzog, der stets der entscheidende Mittelpunkt jeglicher Regierungshandlung blieb, die lange als mustergültig geltenden Einrichtungen des Herzogthums Nassau.

Bereits im Jahre 1816 erfolgte die Neueintheilung des Herzogthums in 28 Amts- und 826 örtliche Verwaltungsbezirke, wobei den Amtsvorstehern, neben der Justizpflege in erster Instanz, auch die Oberaufsicht über die Verwaltung in ihren Bezirken zugewiesen war. Ein Forstgesetz vom 9. November 1816 regelte die so wichtige Verwaltung der Forsten, welche mehr als ein Drittel des ganzen Areals des Landes und vier Fünftel des Gemeindevermögens bildeten; die durch die rationelle Waldpflege erzielten Einnahmen waren so groß, daß die, durch die lange Kriegszeit vielfach in Schulden gerathenen Gemeinden diese in kürzester Frist abtragen konnten. Eine der wichtigsten Regierungshandlungen Herzog Wilhelm’s war das unter dem 24. März 1817 erlassene Schuledict, das auf simultaner Grundlage die in den bisherigen Territorien confessionell getrennten Lehranstalten vereinigte und gleichmäßige Lehrpläne für alle staatlichen Schulen schuf; ein in demselben Jahre mit Hannover abgeschlossener Staatsvertrag bestimmte Göttingen zur nassauischen Landesuniversität. Auch die Gründung der nassauischen evangelischen Landeskirche fällt in das Jahr 1817, indem eine nach Idstein berufene Synode von reformirten und lutherischen Geistlichen auf Veranlassung der Regierung die Vereinigung beider Confessionen zu einer evangelisch-christlichen beschloß (Nassauische Union). Bereits im September 1814 hatten die beiden nassauischen Regenten ihren Ländern eine neue Verfassung gegeben, welche eine ständische Vertretung und deren Mitwirkung bei allen legislatorischen Aufgaben verhieß und Herzog W. war berufen dieselbe in Wirksamkeit treten zu lassen. Am 27. Januar trat die aus der „Herrenbank“ (geborene, erbliche oder von dem adligen Grundbesitz gewählte Mitglieder) und der nach indirectem Wahlsystem gewählten Deputirtenkammer bestehende Versammlung zu ihrer ersten Session zusammen und wurde von dem Herzog persönlich eröffnet. Staatsminister v. Marschall entwickelte den Ständen die Gesammtlage des Staates, die bis dahin geschaffenen Gesetze und die erzielten Resultate und legte die beabsichtigten weiteren Gesetzentwürfe, sowie den Exigensetat für das laufende resp. folgende Jahr vor. Es war hiermit ein neuer Factor, die Mitwirkung einer Volksvertretung bei Regierungshandlungen, viel früher als in den meisten deutschen Staaten ins Leben gerufen worden. Das Jahr 1818 brachte auch eine neue Medicinalordnung, welche von dem Grundgedanken ausging gleichmäßig in allen Theilen des Landes die ärztliche Hülfe zu sichern und dieselbe den Armen unentgeltlich, den Kleinbegüterten billig zu Theil werden [138] zu lassen. Zu diesem Zweck wurde die Eintheilung des Landes in Medicinalbezirke, Anstellung der Aerzte als besoldete Staatsdiener, Feststellung der Gebühren für Arzt und Apotheker vorgenommen und die Freilassung der privat-ärztlichen Praxis nur da gestattet, wo, wie in den Badeorten, die Verhältnisse solches geboten. Diese heute vielleicht befremdende Medicinalordnung war damals eine große Wohlthat für die Bevölkerung, die mit großem Dank empfunden wurde. Die nächsten Jahre brachten die Errichtung einer Staatsschuldentilgungscasse, die Errichtung von Wittwen- und Waisencassen, eine Neueintheilung der Appellgerichte, ein neues Steuergesetz und eine solche Fülle von Neueinführungen, daß der Staatsminister 1825 bei Beginn der letzten Session des ersten Landtages erklären konnte, daß wichtigere Gesetze zunächst nicht zu erwarten seien. Im J. 1826 erschien ein neues Bergverwaltungsgesetz, 1827 wurde das Bisthum Limburg errichtet, 1829 brachte Bestimmungen über die Güterconsolidation, die Erweiterung der landwirthschaftlichen Schule in Verbindung mit dem landwirthschaftlichen Verein zu Wiesbaden.

Die politische Bewegung in Deutschland nach dem Wiener Congreß, an welcher zumal viele Studirende deutscher Hochschulen so lange theilnahmen, bis sie als zahme Staatsdiener den Tyrannen Treue schwuren, hatte im J. 1819 so ziemlich ihren Höhepunkt erreicht; nachdem Sand am 23. März das Attentat gegen Kotzebue ausgeführt, fand am 1. Juli auch ein Mordanfall auf den nassauischen Regierungspräsidenten Ibell in Langenschwalbach statt, ohne daß der Mörder, ein Apotheker Loening seine Absicht erreichte. Bereits im Juni 1819 hatte Fürst Metternich durch den k. k. Bundestagsgesandten v. Handel die nassauische Regierung für eine Ministerconferenz behufs Unterdrückung der revolutionären Bewegung in Deutschland zu gewinnen gesucht, ohne zunächst bei Herzog W. große Bereitwilligkeit zu finden. Nach dem Loening’schen Attentat jedoch trat der Herzog nicht nur den Anschauungen des Fürsten bei, sondern übernahm selbst die Aufgabe bei anderen deutschen Staaten auf die Beschickung der Ministerconferenz zu dringen. Der Minister Frhr. v. Marschall ging bereits am 18. Juli nach Karlsbad und nahm an den vom 6. bis 31. August dauernden Conferenzen hervorragenden Antheil, während der Herzog in lebhaftem Briefwechsel mit seinem Minister seine Anschauungen in Karlsbad zur Geltung brachte. Den Karlsbader Beschlüssen folgte der Bundestagsbeschluß vom 20. September, dessen am 5. October publicirten Ausführungsbestimmungen für Nassau verschärfte Censurmaßregeln für die Presse einführten, während alle Studirenden vor der Staatsprüfung den Nachweis führen mußten, daß sie weder der Burschenschaft noch sonstigen geheimen Gesellschaften angehörten.

Ein Conflict der Regierung mit der Ständekammer, der sogen. Domänenstreit hatte 1831 zunächst die Vertagung, später die Auflösung des zweiten Landtages zur Folge, der dritte Landtag durch Herzog W. selbst am 10. März 1832 eröffnet, bewilligte zwar die Steuern, da aber 15 Mitglieder der Deputirtenkammer sich jeder Theilnahme an den Verhandlungen enthielten, wurden diese ausgeschlossen und Neuwahlen ausgeschrieben. Der neue Landtag, am 16. März 1833 eröffnet, erledigte ohne Opposition die Geschäfte; da Herzog W. in hochherzigster Weise den Ständen in der Domänenfrage entgegenkam, wurde der Friede auch fürderhin nicht mehr gestört. Am 22. Januar 1834 starb Frhr. v. Marschall und am 3. Juli wurde Graf Karl Wilderich v. Walderdorff zum Staatsminister ernannt. Zwei Jahre später erfolgte der Beitritt Nassaus zum Zollverein, 1838 ertheilte der Herzog einer Actiengesellschaft die Concession zur Erbauung einer Eisenbahn Frankfurt-Wiesbaden-Biebrich, der späteren Taunusbahn, eine der ersten größeren Strecken in Deutschland. Auch die Haupt- und Residenzstadt Wiesbaden verdankt Herzog W. einen großen Theil ihres Aufblühens, [139] für die Hebung der Badeindustrie in den verschiedenen Badeplätzen des Landes war er unausgesetzt thätig und sind diese sämmtlich ihm für ihr Gedeihen zu tiefem Dank verpflichtet. – Am 25. April 1825 war Herzog Wilhelm’s erste Gemahlin aus dem Leben geschieden, am 23. April 1829 ging derselbe eine zweite Ehe mit der Prinzessin Pauline von Württemberg ein, des Herzogs Paul von Württemberg jüngster Tochter. Leider war es ihm nicht vergönnt ein höheres Alter zu erreichen, am 20. August 1839 machte ein Schlaganfall im Bade Kissingen seinem an fruchtbringender Thätigkeit so reichen Leben ein Ende. Wol selten hat der Tod eines regierenden Fürsten solch tiefen Schmerz, so ungeheuchelte allgemeine Trauer entfesselt, wie der unerwartete Heimgang Herzog Wilhelm’s, das nassauische Volk betrauerte in ihm seinen größten Wohlthäter und besten Freund. Von den zahlreichen Kindern Herzog Wilhelm’s leben aus erster Ehe heute noch der 1817 geborene Großherzog Adolph von Luxemburg und die verwittwete Fürstin Marie von Wied, aus zweiter Ehe die Königin Sophie von Schweden und der Prinz Nicolas von Nassau.

Tagebücher u. Aufzeichnungen des Frhrn. Friedrich v. Dungern v. 1796 bis 1813. – Nassauische Verordnungs- u. Intelligenzblätter v. 1815–1839. – Der nassauische Domainenstreit 1831–33 (anonym). – Kolb, Gedenkschrift z. hundertjährigen Geburtsfest des Herzogs Wilhelm. – Sauer, Das Herzogthum Nassau i. d. Jahren 1813–20.