ADB:Eitel Friedrich II.

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Artikel „Eitel Friedrich II.“ von Theodor Schön in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 414–415, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Eitel_Friedrich_II.&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 05:36 Uhr UTC)
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Zollern: Graf Eitel Friedrich II. von Z., geboren um 1452 als Sohn des Grafen Jos. Niclaus und der Gräfin Agnes v. Werdenberg-Heiligenberg folgte am 27. Juni 1490 seinem Vater. Durch seine am 17. Februar 1482 geschlossene Heirath mit Magdalena († 17. Juni 1496), einer Tochter des Markgrafen Friedrich von Brandenburg befestigte der Graf die schon unter seinem Vater angeknüpften Beziehungen zu seinen Vettern fränkischer Linie. Dieselben fanden ihren Ausdruck in dem im Jahre 1488 von Eitel Friedrich II und seinen Brüdern Eitel Friedrich und Friedrich errichteten Testament, darinnen sie für den Fall, daß sie alle drei ohne Leibeserben absterben sollten, die Markgrafen von Brandenburg zu Erben all ihrer Habe und Güter substituirten. Mit Kaiser Maximilian I., dessen Liebling der Graf war, theilte letzterer die Freude an ritterlichen Spielen und findet man ihn am 7. Januar 1484 auf dem Turnier zu Stuttgart, am 24. September 1486 auf dem zu Bamberg und 1503 auf dem zu Ansbach. Doch auch an den Kriegen des Kaisers nahm der Graf theil, kämpfte 1499 gegen die Schweizer und führte am 12. September 1504 im niederbairischen Erbfolgekrieg bei Schloß Schönberg den linken Flügel gegen die Böhmen an. Auch machte er mehrere Feldzüge in Spanien mit. Seine Hauptbedeutung liegt aber auf friedlichem Gebiete, indem er an den Bestrebungen des Kaisers, dem Reich den innern Frieden zu sichern, hervorragenden Antheil nahm. Schon auf dem, noch von des Kaisers Vater einberufenen Reichstag zu Frankfurt, auf welchem ein zehnjähriger Landfriede festgesetzt wurde, war der Graf zugegen. Später ernannte ihn der Kaiser 1494, als er in den Niederlanden Gericht halten ließ, zum Kammerrichter. Nachher hielt der Kaiser 1495 zu Worms unter den Augen der Reichsversammlung Gericht, wobei der Graf den Vorsitz führte. Das am 1. October 1495 von Maximilian eingesetzte Reichskammergericht hielt am 3. November zu Frankfurt auf dem Großbraunfels unter des Grafen Vorsitz seine erste Session ab. 1507 wurde letzterer bei Errichtung des Hofkammergerichts zu Worms vom Kaiser zum Präsidenten desselben ernannt und bekleidete diese Stelle mit ausgezeichneter Ehre. Inzwischen war der Graf am 13. März 1496 in die Dienste Herzog Eberhard II. von Würtemberg getreten, dessen Nachfolger Ulrich ihn am 21. Juni 1498 aufs neue zum Diener bestellte. An mehreren Reichs- und andern Tagen nahm der Graf theil. So war er im April 1505 auf dem Fürstentag zu Hagenau, im Frühjahr 1507 auf dem Reichstag in Konstanz, am Ende des Jahres 1511 auf dem Schwäbischen Bundestag in Augsburg und im April 1512 auf dem Reichstag zu Trier. Am 29. Juni 1505 auf dem Reichstag zu Köln hatte er die Mitverwaltung und Exspectanz auf das Reichserbkämmereramt erhalten, allein erst 1508 nach dem Tod Philipp’s v. Weinsberg kam er in den Besitz dieses Amtes. Er vermehrte nicht unbedeutend das vom Vater überkommene Erbe. Von 1490 bis 1491 besaß er als Pfand die Grafschaft Hohenberg, deren Hauptmann er später noch war. Am 5. und 6. September 1495 erhielt er die Reichssteuer zu Lindau und Reutlingen von Maximilian, der am 6. December 1506 die letztere ihm zum rechten Mannlehen verlieh. Am 12. October 1497 tauschte er die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein gegen Razüns in Graubünden ein. Im J. 1505 stiftete der Graf, welcher auch das Kloster Rangendingen von neuem erbaut hatte, das Chorherrnstift zu Hechingen. Am 18. Juni 1512 starb er, nachdem er Großhofmeister und Geheimerrath Maximilian’s I. geworden war, auch von dessen Sohn Philipp 1501 den Orden des goldenen Vließes erhalten hatte. Sein Grabmal befindet sich im Chor der katholischen Pfarrkirche zu Hechingen.

Ch. F. Stälin, Wirtemb. Geschichte III, 494, 720, IV, 8, 67, 69, 72. – J. Reiner, Hohenzollern, 1843, S. 56–62. – Fidel Baur, Geschichte des Hohenzollern’schen Staates, 1834, S. 29–41. – Johler, Geschichte der [415] Fürstenthümer Hohenzollern, 1824, S. 45–46. – Cramer, Die Grafschaft Hohenzollern, 1873, S. 36–37. – Zingeler, Hohenzollern, 1897, S. 36–37, 94 und 204. – Vehse, Geschichte der deutschen Höfe, S. 49, 50–60. – Fr. Chr. Schlosser, Weltgeschichte, 1872, IX, 163. – Mittheil. des Instituts für oest. Geschichtsforschung, 1896, S. 245–248. – Manns, Geschichte von Hohenzollern, 1897.