ADB:Joachim Ernst (Markgraf von Brandenburg-Ansbach)

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Artikel „Joachim Ernst (Markgraf von Brandenburg-Ansbach)“ von Theodor Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 91, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Joachim_Ernst_(Markgraf_von_Brandenburg-Ansbach)&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 16:17 Uhr UTC)
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Joachim Ernst: Stifter der jüngeren Linie der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, Sohn des Kurfürsten Johann Georg und der Herzogin Elisabeth von Anhalt, geb. am 3./13. Juni 1583, † am 15./25. Februar 1625. Während des Aufenthaltes auf der Universität Frankfurt a./O. und der 1596-1602 unternommenen Reisen theilten sich seine Neigungen zwischen juridischen und militärischen Studien. Nachdem jedoch die auf Grund des Geraischen Hausvertrages nach dem Tode des Markgrafen Georg Friedrich (26. April 1603, vgl. Bd. VIII. S. 614) am 11. Juni 1603 geschlossene Vereinbarung mit seinem Bruder Christian ihm die Markgrafschaft Ansbach als Erbschaft zugetheilt hatte, wandte er sich vorherrschend dem Kriegsleben zu und diente 1604 und 1606 in den Niederlanden unter Prinz Moritz von Oranien mit Auszeichnung. Mit gleichem Eifer betrieb er darauf im Interesse der evangelischen Sache überhaupt, im Besondern aber des in dem jülich-cleve’schen Erbfolgestreite stark verwickelten brandenburgischen Hauses das Zustandekommen der evangelischen Union, die, nachdem auf seinem Gebiete in Ahausen am 12. Mai 1608 der Bundesvertrag entworfen worden war, auf dem Rotenburger Congresse am 14. August 1608 den Markgrafen zunächst auf drei Jahre zu ihrem General bestellte. Als solcher erhielt er während der Jahre 1609 und 1610 die Bestimmung, dem vom Kaiser zum Sequester des jülich-cleveschen Landes aufgeworfenen Erzherzog Leopold die Hülfstruppen abzuschneiden, welche ihm theils aus der Passauischen, theils aus der Straßburgischen Diöcese, deren Bischof der Erzherzog war, nach dem Jülich’schen zuzogen, und in der That gelang es ihm im Juni 1610 durch einen Einfall in das Elsaß die um Molsheim und Dachstein gelagerten Truppen Leopolds nach Eroberung jener Orte zur Capitulation und zum Auseinandergehen zu nöthigen. Im Uebrigen hatten des Markgrafen Bemühungen, der sich am 4. Octbr. 1612 mit der Tochter seines Waffengenossen Hans Georg von Solms-Laubach vermählte, sich nur geringen Erfolges zu erfreuen. Nach dem Ausbruch des böhmischen Krieges stellte er sich zwar 1619 mit Unionstruppen in der Gegend von Ulm auf, um dadurch den Herzog Maximilian von Baiern abzuhalten, mit dem Heere der Ligue in Böhmen einzufallen. Bei der Scheu der Unionsmitglieder jedoch direct gegen den Kaiser die Waffen zu richten, gelang es einer zur Vermittlung nach Ulm geschickten französischen Gesandtschaft am 3. Juli 1620 einen Vergleich zu Stande zu bringen, nach welchem Union und Ligue unter Vorbehalt voller Actionsfreiheit in Böhmen sich in Deutschland Neutralität zugestanden, worauf die Union ihre Kriegsmacht zum Schutze der Pfälzischen Besitzungen gegen einen Einbruch des spanischen Generals Spinola, der von den Niederlanden anrückte, zu verwenden beschloß. Aber der Uebermacht Spinola’s nicht gewachsen, zogen sich die meisten Bündner bald vom Kampfe zurück, zumal nachdem der Kaiser am 29. Januar 1621 die Acht über den Pfälzer ausgesprochen hatte. Markgraf J. E. gehörte zu den letzten, welche im Mai 1621 in Heilbronn die Auflösung der Union vollzogen. Ein Schlagfluß raffte 1625 den erst 42jährigen Fürsten in Ansbach dahin.